Die Verordnung sieht das vor, da Identitätskarten in Papierform nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.
Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger.innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde den Antrag zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) zu stellen.
Zweckdienliche Informationen, wie beispielsweise die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung usw. sowie Termine werden gerne telefonisch gegeben: +39 0472 858224 oder +39 0472 858223.