Covid-19: GIS-Begünstigungen

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Mit dem Landesgesetz vom 19.08.2020, Nr. 9 „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022“ hat der Landtag auch GIS-Steuererleichterungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem durch COVID-19 verursachten epidemiologischen Notstand festgelegt.

Das Landesgesetz Nr. 9/2020 wurde am 20.08.2020 im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Auf der Grundlage der darin enthaltenen Bestimmungen wurden die Vordrucke für die Eigenbescheinigungen erstellt, welche in allen Teilen auszufüllen, mit den eventuell geforderten Anlagen auszustatten, zu unterschreiben und innerhalb des 30. September 2020 bzw. innerhalb des 31.Jänner 2021, bei sonstigem Verfall, zu schicken bzw. abzugeben sind.

Eine erste Gruppe von Eigenbescheinigungen betrifft die Beherbergungs-, Kultur-, Sporttätigkeiten und die gastgewerblichen Tätigkeiten.

Direkte Führung:

Sofern der Betreiber der obgenannten Tätigkeiten auch der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten ist, bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer der Gebäude, in denen die obgenannten Tätigkeiten ausgeübt werden, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:
Datei herunterladen: PDF100_Covid GIS Besitz Konzession Leasing.

Kostenlose Nutzungsleihe:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, dem Betreiber aber das Gebäude, in dem die Tätigkeiten ausgeübt werden, kostenlos zur Verfügung gestellt hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:
Datei herunterladen: PDF100_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage.

Gesellschaftseinlage:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, aber in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Betreibergesellschaft, welche die Tätigkeit ausübt, das Gebäude gemäß den Artikeln 2254 und 2342 des Zivilgesetzbuches als Einlage in Natur zur Nutzung überlassen hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:
Datei herunterladen: PDF100_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage.

Miete und Pacht:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, dem Betreiber aber das Gebäude, in dem die Tätigkeiten ausgeübt werden, verpachtet oder vermietet hat, und den diesbezüglichen jährlichen Miet- oder Pachtzins für das Jahr 2020 um mindestens jenen Betrag, der ohne Befreiung für das Jahr 2020 als GIS geschuldet wäre, reduziert hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:
Datei herunterladen: PDF100_Covid GIS Miete Pacht.

Eine zweite Gruppe von Eigenbescheinigungen betrifft die Industrie-, Handwerks-, Handelstätigkeiten, berufliche Tätigkeiten, landwirtschaftliche Tätigkeiten und Tätigkeiten des Dienstleistungssektors.

Direkte Führung:

Sofern der Betreiber der obgenannten Tätigkeiten auch der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten ist, bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer der Gebäude, in denen die obgenannten Tätigkeiten ausgeübt werden, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:
Datei herunterladen: PDF50_Covid GIS Besitz Konzession Leasing.

Kostenlose Nutzungsleihe:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, dem Betreiber aber das Gebäude, in dem die Tätigkeiten ausgeübt werden, kostenlos zur Verfügung gestellt hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:
Datei herunterladen: PDF50_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage.

Gesellschaftseinlage:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, aber in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Betreibergesellschaft, welche die Tätigkeit ausübt, das Gebäude gemäß den Artikeln 2254 und 2342 des Zivilgesetzbuches als Einlage in Natur zur Nutzung überlassen hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:
Datei herunterladen: PDF50_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage.

10.08.2020