Schulausspeisung - Kindergartenbeitrag

Anträge

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeindeverwaltung von Klausen teilt mit, dass die Eltern der Kinder, welche den Kindergarten und/oder den Schulausspeisungsdienst in der Gemeinde Klausen besucht haben, ein Ansuchen um Rückzahlung des, aufgrund der Aussetzung des Dienstes durch COVID-19, zuviel eingezahlten Betrages stellen können.

Dies gilt für jene, welche:

1) die 2. Rate für den Schulausspeisungsdienst bereits bezahlt haben

2) bereits mehr als 5 ½ Raten der insgesamt 9 Monatsraten für den Kindergarten

bezahlt haben.

All jenen, welche die 2. Rate der Schulausspeisung noch nicht bezahlt haben, wird der noch ausständige Betrag mitgeteilt und ist innerhalb Juni auf das Konto der Gemeinde Klausen zu überweisen (IT 92 G 08113 58310 000303007804).

Eventuell noch nicht verrechnete Beträge für das Wahlfach werden ebenfalls separat mitgeteilt.

Bereits verfallene Monatsraten für die Kindergartengebühr und Schulausspeisung sind ebenfalls innerhalb Juni zu überweisen.

Auf Wunsch kann der Betrag auch mit den geschuldeten Beträgen des nächsten Schuljahres verrechnet werden.

Diese Verrechnung ist nur dann möglich, wenn das Kind im Schuljahr 2020/2021 den Schulausspeisungsdienst oder den Kindergarten in der Gemeinde Klausen besucht. Die Verrechnung ist auch zwischen Kindergarten und Schulausspeisung möglich (Schuljahr 2019/2020 Besuch des Kindergartens, Schuljahr 2020/2021 Besuch einer Schulausspeisung in der Gemeinde Klausen).

Das Ansuchen für die Rückzahlung/Verrechnung kann auf der Homepage der Gemeinde Klausen heruntergeladen werden und muss dann mittels Email an folgende Adresse geschickt werden:

manuela.hilpold@klausen.eu

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummern: 0472/858238 oder 0472/858227

Ansuchen Rückzahlung (141 KB) - .PDF

09.06.2020